APA ots news: FMA erinnert an Meldepflichten bei Krediten an verbundene Kundengruppen - Klumpenrisiken häufig im Bereich Gewerbeimmobilien

Zweite Ausgabe der neuen FMA-Publikationsreihe "Reden wir über

Aufsicht" zum Thema Gruppe verbundener Kunden.

Wien (APA-ots) - Die Regeln der Bankenaufsicht für Großkredite sollen

verhindern, dass

sich bei Kreditinstituten Klumpenrisiken aufbauen, die zu plötzlichen

Großverlusten führen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)

erinnert daran, dass es zur Vermeidung solcher Klumpenrisiken und

Ansteckungskanäle entscheidend ist, miteinander verbundene

Kundengruppen als solche zu erkennen und auch entsprechend zu melden.

In der Praxis sind die wirtschaftlichen Verbindungen speziell im

Bereich der Gewerbeimmobilien oftmals nicht auf den ersten Blick

ersichtlich. Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA

) und eine seit diesem Sommer geltende Delegierte Verordnung der

Europäischen Kommission haben jedoch mehr Klarheit bei Definitionen

und Anwendung geschaffen, wie die zweite Ausgabe der neuen FMA-

Publikationsreihe "Reden wir über Aufsicht" feststellt. Die häufig

beobachtete Zurückhaltung bei der Feststellung von Gruppenbildung

wird damit nicht fortgesetzt werden können, heißt es in der

Publikation, mit der die FMA zukünftig in loser Folge aufsichtliche

Erwartungen zu aktuellen Themen erläutert.

"Kreditinstitute müssen hinter die Fassaden ihrer

Großkreditnehmer schauen, um Abhängigkeitsverhältnisse zu erkennen",

so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. "Wirtschaftliche

Abhängigkeit kann durch verschachtelte Strukturen von

Briefkastenfirmen verschleiert werden, und sie kann mannigfache

Formen haben, wie zum Beispiel gegenseitige Garantien,

Personengleichheit bei Geschäftsführung und Gesellschaftern oder

undurchsichtige Beteiligungsstrukturen. In den letzten Monaten haben

wir gerade im Immobilienbereich öfters gesehen, dass angeblich

unabhängige Firmen wie Dominosteine purzeln."

Die FMA-Reihe "Reden wir über Aufsicht" richtet sich an

Beaufsichtigte und das interessierte Fachpublikum und soll in

verständlicher Weise die Erwartungshaltung der FMA im Hinblick auf

die bestehende Rechtslage deutlich machen und damit die Compliance

verbessern. Beispiele aus der Praxis und anwendungsbezogene Fragen

sollen die Umsetzung und die Erfüllung gesetzlicher Normen

erleichtern.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

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