APA ots news: FMA bringt Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf den neuesten Stand

FMA lädt Finanzbranche und andere Stakeholder ein, den

angepassten Wegweiser zur Beachtung von Nachhaltigkeits- und

Klimarisiken zu kommentieren. Konsultation bis 15. Jänner

2025.

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

hat heute die

öffentliche Konsultation zu ihrem grundlegend überarbeiteten,

sektorübergreifenden Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

gestartet. Der im Jahr 2020 erstmals veröffentlichte Wegweiser soll

den beaufsichtigten Unternehmen des österreichischen Finanzmarkts als

Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im

Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische

Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsicht vorbereiten. Die

umfassende Überarbeitung des Leitfadens berücksichtigt die

regulatorischen und methodischen Entwicklungen der vergangenen Jahre

und trägt damit dem dynamischen Umfeld im Bereich Sustainable Finance

Rechnung. Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken aus den Bereichen

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen - auch bekannt

unter den englischen Stichworten Environmental, Social, Governance

oder abgekürzt ESG. "Die Extremwetterereignisse in Österreich und

unseren Nachbarländern - mit Hitze, Starkregen und Überschwemmungen -

haben erneut dramatisch vor Augen geführt, dass Nachhaltigkeits- und

Klimarisiken keine weit entfernten Phänomene sind, sondern sich

vermehrt und massiv auch hier in Österreich manifestieren", so die

FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. "Finanzmarktteilnehmer

müssen sie in ihrer täglichen Arbeit bei Kredit-, Markt- oder

operationellen Risiken mitberücksichtigen."

Zwtl.: Abbildung der neuesten Policy-Entwicklungen und

Berücksichtigung neuer Aspekte

"Die regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance

haben sich in den letzten Jahren besonders dynamisch entwickelt", so

Ettl und Müller. "Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu einer

umfassenden Überarbeitung des Leitfadens entschlossen." Insbesondere

wurden zwei aktuelle Themen erstmalig aufgenommen: So wird etwa den

naturbezogenen Risiken bzw. Biodiversitätsrisiken ein eigenes Kapitel

gewidmet. Zudem findet sich ein neuer Abschnitt im Leitfaden, der die

Themen Transitionsplanung und Transitionspläne aufgreift und ihre

Bedeutung für das Risikomanagement darstellt. Weitere Themen sind

u.a. die Berücksichtigung von Litigation Risks im Kapitel zu Rechts-

und Reputationsrisiken des Leitfadens und ein eigener Abschnitt zu

Risiken aus dem Bereich Greenwashing, also im Zusammenhang mit

Vorwürfen, dass die ESG-Eigenschaften irreführend dargestellt werden.

Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex

aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und

Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet. Für diesen

Teil wurde auch das Umweltbundesamt mit einbezogen.

Zwtl.: Input der interessierten Öffentlichkeit ist wesentlicher

Baustein des Leitfadens

Bereits am Beginn des Überarbeitungsprozesses hatte die FMA

besonderen Wert auf eine Einbindung verschiedener Stakeholder:innen

gelegt. Im Rahmen eines Workshops im April 2024 wurden

Vertreter:innen aus Ministerien, Behörden, Industrie, Wissenschaft,

Forschung und Zivilgesellschaft eingeladen, ihren Input für die

Überarbeitung einzubringen. Dieser offene Austausch geht mit der nun

anstehenden Begutachtung in die nächste Runde. Die FMA lädt daher

Interessierte ein, sich unter folgendem Link bis 15. Jänner 2025 an

der öffentlichen Konsultation des überarbeiteten Leitfadens zum

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der FMA-Website zu beteiligen:

https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen/

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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