Wien (APA-ots) - Aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Februar 2023 gefassten

geldpolitischen Beschlusses, den Hauptrefinanzierungszinssatz per 8.

Februar 2023 auf 3,00 Prozent zu erhöhen, wird der Basiszinssatz mit

Wirkung 8. Februar 2023 von derzeit 1,88 Prozent auf 2,38 Prozent

angehoben.

Aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Februar 2023 gefassten geldpolitischen

Beschlusses, die Spitzenrefinanzierungsfazilität per 8. Februar 2023

auf 3,25 Prozent zu erhöhen, wird der Referenzzinssatz mit Wirkung 8.

Februar 2023 von derzeit 3,00 Prozent auf 3,50 Prozent angehoben.

Weitere Informationen zu Zinssätzen und Wechselkursen finden Sie

hier: https://bit.ly/3THUqC9

Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht

begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden

("1. Euro-Justiz-Begleitgesetz") (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in

Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich

der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die

Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank

(Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz,

bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,

wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten

seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht

bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem

Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die

Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank

verändert.

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Dr. Christian Gutlederer

Pressesprecher

(+43-1) 404 20-6900

christian.gutlederer@oenb.at

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