Wien (APA-ots) - Der Basiszinssatz wird - aufgrund des vom EZB-Rat am 27.

Oktober 2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den

Hauptrefinanzierungszinssatz per 2. November 2022 auf 2,00 % zu

erhöhen - mit Wirkung 2. November 2022 von derzeit 0,63 % auf 1,38 %

angehoben.

Der Referenzzinssatz wird - aufgrund des vom EZB-Rat am 27. Oktober

2022 gefassten geldpolitischen Beschlusses, die

Spitzenrefinanzierungsfazilität per 2. November 2022 auf 2,25 % zu

erhöhen - mit Wirkung 2. November 2022 von derzeit 1,75 % auf 2,50 %

angehoben.

Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht

begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden

("1. Euro-Justiz-Begleitgesetz") (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in

Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich

der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die

Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank

(Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz,

bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,

wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten

seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht

bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem

Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die

Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank

verändert.

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hier: https://bit.ly/3THUqC9

Rückfragehinweis:

Oesterreichische Nationalbank

Dr. Christian Gutlederer

Pressesprecher

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OTS0142 2022-10-27/16:17