DAI fordert schärfere Transparenzregeln

Der Einstieg der italienischen Bank Unicredit bei der Commerzbank sorgt für Unruhe am deutschen Finanzmarkt. Besonders das Deutsche Aktieninstitut (DAI) sieht Handlungsbedarf und fordert strengere Transparenzregeln, um das „Anschleichen“ von Investoren zu verhindern. Obwohl der Einstieg laut bisherigen Berichten rechtskonform ablief, kritisierte DAI-Chefin Henriette Peucker die Vorgehensweise: „Die Schnelligkeit und gefühlte Intransparenz, wie die Beteiligungen aufgebaut wurden, finden wir bedenklich.“

Verschärfte Regeln reichen nicht aus

In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung von Beteiligungen bereits mehrfach verschärft. Doch Peucker macht deutlich, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: „Es ist weiterhin möglich, sich unbemerkt signifikante Anteile zu sichern.“ Für börsennotierte Unternehmen wie die Commerzbank sei dies eine unbefriedigende Situation, da sie ein berechtigtes Interesse daran hätten, über ihre Aktionärsstruktur im Bilde zu sein. Besonders ärgerlich sei es, wenn Unternehmen keine Vorwarnung haben, dass sich größere Investorenpositionen verändern. „Emittenten wollen wissen, wer ihre Aktionäre sind und frühzeitig sehen, wenn sich Positionen ändern“, so Peucker.

Der überraschende Einstieg von Unicredit

Unicredit überraschte den Markt, als sie in der Nacht vom 10. auf den 11. September 2023 bei einer Auktion des Bundes ein Aktienpaket von 4,5 Prozent an der Commerzbank erwarb. Nur Stunden später teilte das italienische Finanzinstitut mit, dass sie bereits 9 Prozent der Commerzbank-Aktien besitze. Wenige Wochen später folgte die nächste Überraschung: Unicredit gab bekannt, über verschiedene Finanzinstrumente bereits Zugriff auf 21 Prozent der Commerzbank-Anteile zu haben.

Die Finanzaufsicht Bafin prüft den Fall routinemäßig, doch bislang gibt es keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Auch ein Bafin-Sprecher wollte keine weiteren Kommentare abgeben. Unicredit hatte bereits vor der Bundesauktion 4,5 Prozent der Commerzbank-Aktien über eine Mischung aus Aktien und Derivaten erworben. Da der Aktienanteil bei 2,8 Prozent lag, blieb Unicredit unter der Meldeschwelle von drei Prozent, ab der eine Beteiligung bekanntgegeben werden muss. Für Derivate gilt eine Meldeschwelle von fünf Prozent.

Forderung nach strengeren Meldevorschriften

Die aktuelle Situation hat eine Diskussion über die bestehenden Meldevorschriften entfacht. Peucker fordert eine Senkung der Meldepflichtschwelle für Derivate von fünf auf drei Prozent, um mehr Transparenz zu schaffen. Zudem sollten Aktien und Derivate bei der Meldung grundsätzlich zusammengezählt werden, um Investoren daran zu hindern, ihre Beteiligungen zu verschleiern.

Aufsicht und Unmut

Die deutschen Aufsichtsbehörden, darunter die Bafin und die Bundesbank, waren von Unicredits Schachzug ebenso überrascht wie die Commerzbank selbst. Insider berichten von Unmut bei einigen Finanzaufsehern, die eine frühzeitige Information seitens der italienischen Bank erwartet hatten. Trotz dieses Ärgers wird der Einstieg von Unicredit voraussichtlich keinen Einfluss auf das sogenannte Inhaberkontrollverfahren haben. Dieses Verfahren muss durchlaufen werden, wenn Unicredit ihre Beteiligung an der Commerzbank auf zehn bis 29,9 Prozent ausweiten will.

EZB am Steuer

Für die Aufsicht über Unicredit und Commerzbank ist letztlich die Europäische Zentralbank (EZB) verantwortlich. Das Inhaberkontrollverfahren wird jedoch zunächst von der Bafin geprüft, die dann der EZB eine Einschätzung vorlegt. Eine finale Entscheidung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Bafin bis zu 60 Arbeitstage Zeit hat, sobald alle Unterlagen vorliegen – was bisher noch nicht der Fall ist.

Die Ereignisse rund um den überraschenden Einstieg von Unicredit zeigen, dass die Regulierung noch Lücken aufweist. Die Forderung nach mehr Transparenz und einer Verschärfung der Meldevorschriften wird angesichts dieser Entwicklungen immer lauter.