Datenschützer vs. Meta: Ein fortwährender Streit

Meta, der US-Konzern hinter Facebook und Instagram, hat den Start seiner KI-Software Meta AI in Europa vorerst aufgeschoben. Doch das Thema bleibt brisant, da Meta überzeugt ist, dass sein Vorgehen den europäischen Gesetzen entspricht. Datenschützer sehen das jedoch anders und argumentieren, dass Meta gegen Datenschutzvorschriften verstößt.

Die KI-Software von Meta, ähnlich wie ChatGPT, erstellt Texte und Bilder und beantwortet Nutzerfragen. Um die Leistung zu optimieren, wird die KI mit großen Datenmengen trainiert. Meta plante, hierfür auch Nutzer-Posts von Facebook und Instagram zu verwenden. Datenschützer kritisieren jedoch, dass Nutzer nur die Möglichkeit hatten, der Nutzung ihrer Posts zu widersprechen, anstatt explizit um Zustimmung gebeten zu werden. Im Internet kursieren diverse Anleitungen, wie man den Widerspruch einlegen kann, was die Relevanz des Themas für die Nutzer unterstreicht.

Datenschutzrechtliche Hürden in Europa

In Ländern wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien ist Meta AI bereits verfügbar und in andere Meta-Anwendungen wie WhatsApp und Facebook Messenger integriert. Nutzer können der KI dort Fragen stellen, die dann beantwortet werden – auch unter Nutzung von Suchmaschinen wie Google und Bing. Doch in Europa gestaltet sich die Lage anders. Der KI-Experte Gregor Schmalzried betont, dass die Nutzung der enormen Datenmengen von Facebook und Instagram einen Wettbewerbsvorteil für Meta darstellen könnte.

Der Kern des Problems liegt im europäischen Datenschutzrecht. Schmalzried weist darauf hin, dass europäische Nutzer die einzige Gruppe sind, die der Nutzung ihrer Posts widersprechen können. Doch Datenschützer, wie die Hamburgische Datenschutzbehörde, kritisieren diese Widerspruchsoption als unzureichend. Sie argumentieren, dass besonders private Posts, die nur in kleinen Gruppen geteilt werden, nur nach einer ausdrücklichen Einwilligung für andere Zwecke genutzt werden dürften. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fügt hinzu, dass der Widerspruchsprozess zu kompliziert und begründungspflichtig sei, was die Nutzer zusätzlich belastet.

Meta steht somit vor der Herausforderung, seine KI-Software in Europa datenschutzkonform zu gestalten. Der Ausgang dieses Konflikts könnte wegweisend für die Nutzung von KI und den Umgang mit Nutzerdaten in Europa sein.

Aktuelle Entwicklung des Meta-Kurses

Die Aktie von Meta Platforms notiert derzeit bei 456,78 EUR (Stand 12. Juli). Im letzten Monat konnte die Aktie um 9,48 % zulegen. Auf ein Jahr betrachtet, verzeichnete sie einen beeindruckenden Anstieg von 86,67 %. Aktuell liegt die Aktie 46,77 % über ihrem 52-Wochen-Tief, aber 11,65 % unter ihrem 52-Wochen-Hoch. In den letzten zwei Tagen ist der Kurs jedoch um über drei Prozent gefallen, was möglicherweise auf die Unsicherheit bezüglich der Einführung von Meta AI in Europa und die damit verbundenen Datenschutzprobleme zurückzuführen ist.