Facebook-Nutzer können jetzt leichter Schadensersatz fordern – Entscheidung mit Signalwirkung für Tausende Fälle

Meta Platforms Inc., der Mutterkonzern von Facebook, sieht sich nach einem bahnbrechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland mit möglichen Entschädigungsansprüchen Tausender Nutzer konfrontiert. Der Hintergrund ist ein massiver Datenleak aus dem Jahr 2021, bei dem persönliche Informationen von über 533 Millionen Facebook-Nutzern weltweit ins Netz gelangten.

BGH erleichtert Nachweis für Schadensersatz

In dem Urteil stellte das oberste deutsche Zivilgericht klar, dass betroffene Nutzer für Schadensersatzansprüche lediglich nachweisen müssen, dass ihre Daten Teil des Leaks waren. Ein zusätzlicher Nachweis eines konkreten Missbrauchs oder besonderer Beeinträchtigungen sei nicht erforderlich, erklärte der BGH. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betonte jedoch, dass der Schadensersatz bei einem „bloßen Kontrollverlust“ vergleichsweise niedrig ausfallen könne – im konkreten Fall nannte er eine Summe von etwa 100 Euro.

Das Oberlandesgericht Köln muss den Fall nun neu verhandeln und dabei prüfen, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorliegt und wie der Schaden zu bemessen ist. Das Urteil setzt Leitlinien für Tausende ähnlich gelagerte Klagen in Deutschland und ist die erste Entscheidung dieser Art im neuen Leitentscheidungsverfahren des BGH (Az. VI ZR 10/24).

Datenleck: Umfang und Folgen

Der Datenleak, der im April 2021 publik wurde, betrifft Nutzer aus 106 Ländern. Die Informationen, darunter Telefonnummern und E-Mail-Adressen, waren zwischen 2018 und 2019 durch eine Sicherheitslücke in der Kontaktimport-Funktion von Facebook abgegriffen worden. Meta argumentierte stets, dass es sich nicht um einen klassischen „Hack“ handelte, sondern um ein sogenanntes „Scraping“ durch automatisierte Abfragen.

Die irische Datenschutzbehörde hatte Meta im Zusammenhang mit dem Vorfall bereits mit einer Strafe von 265 Millionen Euro belegt. Dennoch bleibt der Konzern dabei, dass die Klagen unbegründet seien. „Facebook-Systeme wurden nicht gehackt, es gab keinen Datenschutzverstoß“, betonte Meta und verwies auf eine Erfolgsquote von 85 % bei bisherigen Verfahren. Anwälte gaben an, dass Meta bereits über 6.000 Klagen gewonnen habe.

Signalwirkung für künftige Klagen

Das Urteil des BGH könnte nun Tausenden Klägern in Deutschland Rückenwind geben. Bisher waren die meisten Klagen vor Landes- und Oberlandesgerichten abgewiesen worden, oft mit der Begründung, dass die Betroffenen keine konkreten Nachteile nachweisen konnten. Mit der neuen Rechtsprechung sinkt die Hürde für Schadensersatzansprüche jedoch erheblich.

Die nächsten Schritte in der Neuverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln dürften wegweisend für die weitere Rechtsentwicklung sein – nicht nur in Deutschland, sondern auch mit Blick auf den gesamten europäischen Rechtsraum.