Patent-Rückschlag für Curevac

Das Bundespatentgericht erklärt ein von Curevac beanspruchtes europaweites mRNA-Grundlagenpatent für Impfstoffe in Deutschland für ungültig.

Biontech als Sieger

Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein 2010 erteiltes europäisches Patent von Curevac, das das Bundespatentgericht nun für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt hat. Biontech hatte argumentiert, dass der patentierte Ansatz zur genetischen Vakzinierung nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe, was vom Gericht offenbar bestätigt wurde.

Kurssturz und rechtliche Schritte

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts führt zu einem dramatischen Kursverlust von 35 Prozent für Curevac-Aktien im deutschen Börsenhandel. Die Aktie liegt damit aktuell bei 3,905 Euro.

Curevac BN Chart

Curevac kündigt an, gegen das Urteil Berufung vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. Die Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Biontech bleibt davon vorerst unberührt.

Ausblick und weiterer Rechtsstreit

Curevac betont, dass die Verfahren zu sieben verbliebenen Schutzrechten fortgesetzt werden und von dem aktuellen Urteil nicht betroffen sind. Der Patentstreit zwischen Curevac und Biontech ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof wird richtungsweisend für die weitere Entwicklung sein.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Niederlage vor Gericht verschärft die wirtschaftlichen Herausforderungen für Curevac, insbesondere angesichts des bisherigen Flops seines Covid-Impfstoffs im Vergleich zum Erfolg von Biontech. Die Streitigkeiten könnten erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation und Forschungsaktivitäten von Curevac haben.