Münchener Rück – Aktie vor dem Ausbruch

Nach einem kurzen Rücksetzer hat sich die Münchener Rück (Munich Re) (WKN: 843002 | ISIN: DE0008430026 | Ticker-Symbol: MUV2) wieder nach oben gekämpft. Aktuell steht einmal mehr das Niveau des vorherigen Verlaufshochs bei knapp 499 Euro im Fokus. Dass knapp darüber die psychologisch wichtige Marke von 500 Euro liegt, erhöht den Reiz der Situation. Die Münchener Rück könnte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Es winken ein neues 52-Wochen-Hoch und der Ausbruch über die 500 Euro. 

Aktienanalyse Munich Re

Ob die Münchener Rück durch die bereits leicht geöffnete Tür gehen wird, könnte sich womöglich bereits kurzfristig entscheiden. Die Aktie übt Druck auf die Zone aus. Wie könnte es nun weitergehen? Mit Blick auf die aktuelle Gesamtkonstellation ist eine Ausdehnung der Aufwärtsbewegung das wahrscheinlichere Szenario. Ein frisches Kaufsignal könnte die Münchener Rück zunächst in Richtung 530 Euro laufen lassen. Doch auch ein Scheitern oder aber ein Fehlausbruch sind als mögliche Szenarien nicht auszuschließen. Die Unterstützung bei 470 Euro hat weiterhin zentrale Bedeutung. Darunter darf es nicht gehen, anderenfalls müsste man über das Thema Topbildung diskutieren.

Allianz – Platzt jetzt nicht endlich der Knoten?

Die Allianz-Aktie (WKN: 840400 | ISIN: DE0008404005 | Ticker-Symbol: ALV) hat den markanten Kursbereich von 300 Euro vor Augen. Entsprechend stehen der Aktie richtungsweisende Handelstage ins Haus.

Allianz-Aktie in der Chartanalyse

Die aktuelle Situation kann man mit der Frage: „Platzt jetzt nicht endlich der Knoten?“ zusammenfassen. Ein Ausbruch der Aktie über die 300 Euro scheint unausweichlich. Ein solcher würde die Tür auf der Oberseite ganz weit aufstoßen. Doch auch hier gilt: Noch ist es nicht soweit. Im Gegensatz zur Aktie der Münchener Rück hat die Allianz-Aktie nach ihrer fulminanten Rally den zentralen Kursbereich quasi unausgeruht erreicht. Das Risiko, das mit dem Erreichen der 300 Euro Gewinnmitnahmen einsetzen könnten, ist nicht zu unterschätzen. Als zentrale Unterstützung fungiert unverändert der Bereich 270 Euro / 267 Euro. Darunter darf es nicht gehen.

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