Wirtschaftsjahr Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Window Dressing Nächster Begriff: Working Capital
Definition im Lexikon
Das Wirtschaftsjahr (auch Geschäftsjahr genannt) ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst. Der Begriff des Geschäftsjahres entstammt dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Begriff des Wirtschaftsjahres dem Einkommensteuergesetz (EStG). Abschließend im einen Wirtschaftsjahr müssen die Ergebnisse buchmäßig festgestellt werden, dies erfolgt in Form der Inventur und der Bilanz. Ein Wirtschaftsjahr entspricht dem im § 240 HGB erwähnten Geschäftsjahr und umfasst in der Regel zwölf Monate. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes oder beim Wechsel des Abschlusstages darf das Wirtschaftsjahr auch weniger als zwölf Monate umfassen. In diesem Fall wir d von einem Rumpfwirtschaftsjahr gesprochen. Das Wirtschaftsjahr kann sich mit dem Kalenderjahr decken. Steuerlich gesehen gilt: Gewerbetreibende, die in das Handelsregister eingetragen sind, können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Eine Umstellung ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird (§ 4a EStG). Bei allen anderen Gewerbetreibenden gilt das Kalenderjahr. Ein davon abweichendes Wirtschaftsjahr kann durch Gesetz oder Verordnung festgelegt werden (z.B. für die Landwirtschaft).