Wechsel Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Wandelbare Vorzugsaktien Nächster Begriff: Weißer Ritter

Ist ein Wechsel, bei dem das zu Grunde liegende Geschäft hinfällig ist, gültig?

Ein Wechsel stellt ein Wertpapier dar, mit dem der Aussteller auf seine Rechnung den Bezogenen dazu ermächtigt, eine Zahlung an einen Begünstigten oder an den Bezogenen selber zu leisten. Der Wechsel wird dabei zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort fällig und lautet auf einen bestimmten Geldbetrag. Er kann nur durch ein so genanntes Indossament übertragen werden, was ein Vermerk auf der Rückseite des Wechsels darstellt, der das Eigentum und das Recht aus dem Papier auf den neuen Eigentümer überträgt. Nur durch Vorlage des Wechsels kann das Recht auf den Geldbetrag geltend gemacht werden. Dabei ist der Wechsel in jedem Fall durchsetzbar und verpflichtend und unabhängig von dem zu Grunde liegenden Geschäft, weswegen dieser erschaffen wurde. Der Wechsel kann unter anderem als Zahlungsmittel, Kreditmittel oder Sicherungsmittel verwendet werden. Einen Wechsel, der (noch) nicht akzeptiert wurde, nennt man Tratte.