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Vorzüge Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vorsteuergewinn Nächster Begriff: Vorzugsaktien
Definition im Lexikon
Vorzüge, ist die börsenübliche Kurzbezeichnung für Vorzugsaktien. Vorzüge beinhalten für den Inhaber eine besondere Form der Stimmrechtsausgestaltung im Dividendenanspruch oder in der Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationsvermögens. Werden solche Vorzüge zusätzlich zu den üblichen Rechten gewährt, handelt es sich um absolute Vorzugsaktien. Im Gegensatz dazu, ist bei relativen Vorzugsaktien die Gewährung von Vorzügen mit Einschränkungen bei anderen Rechten verbunden. Vorzüge bei Stimmrechtsaktien sichern ihrem Inhaber den Vorzug eines Mehrstimmrechtes gegenüber den anderen Aktionären zu. Aktien mit Vorzugsdividende sind in folgenden Variationen gestaltbar:
- Die Vorzugsaktien mit prioritätischem Dividendenanspruch (Vorabdividende), das bedeutet, die Vorzugsaktionäre erhalten vorweg einen fest vorgegebenen Dividendensatz. Im Anschluss werden die Stammaktionäre entsprechend bedient. Ein nicht verteilter Restgewinn wird in gleicher Quote auf alle Aktionäre verteilt.
- Limitierte Vorzugsaktien sichern den Inhabern eine Vorzugsdividende bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Über diesen Betrag hinaus wird der gesamte restliche Gewinn an die übrigen Aktionäre verteilt.
- Vorzugsaktien mit Überdividende garantieren einen im Voraus festgelegten Dividenden-vorteil gegenüber den Stammaktionären.
- Kumulative Vorzugsaktien garantieren ihren Inhabern ebenfalls einen Vorzug in der Gewinnverteilung. Gleichzeitig garantieren sie auch einen Dividendenanspruch in Verlustjahren."