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Volksaktie Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Verwaltungsgebühr Nächster Begriff: Vollmachtstimmrecht
Definition im Lexikon
Volksaktien sind Aktien, die oftmals im Zuge einer Teilprivatisierung eines staatseigenen Unternehmens bevorzugt an die breite Bevölkerung, also an Kleinanleger, ausgegeben werden. Volksaktien sind keine reale, eigene Aktiengattung. Der Begriff ist vielmehr historisch aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards entstanden. In den 1950er Jahren wollte sich der Staat von seinem umfassenden Industriebesitz trennen, aber gleichzeitig eine Beteiligung der Bürger an den Unternehmen fördern und somit die Aktionärsquote erhöhen. Daher wurden neben steuerlich geförderten Belegschaftsaktien erstmals so genannte Volksaktien herausgegeben. Diese Volksaktien wurden bewusst den institutionellen Anlegern nicht angeboten, sondern an Kleinanleger verkauft, meist zu besonders günstigen Konditionen. Die wichtigsten Volksaktien waren Volkswagen, VEBA und Preussag. Eine so genannte Neuauflage der Volksaktien erlebte der deutsche Kapitalmarkt mit der Aktie der Deutschen Telekom in den 1990er Jahren.