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Verwaltungsaufwand Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vertriebszulassung Nächster Begriff: Verwaltungsgebühr

Definition im Lexikon

Der Verwaltungsaufwand ist ein bedeutender Aspekt bei den Überlegungen zur Existenzgründung, denn es sollte auch derjenige Aufwand bedacht werden, der nicht in direktem Zusammenhang mit der Gründung steht, sondern erst während der Verwaltung der Gesellschaft entsteht. Aufwand bzw. Verwaltungsaufwand ergibt sich dabei sowohl organisatorisch und zeitlich (durch Buchhaltungspflichten) als auch pagatorisch, z. B. durch Kosten einer notwendigen Veröffentlichung oder Prüfung des Jahresabschlusses.