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Vertriebszulassung Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vertriebspartner Nächster Begriff: Verwaltungsaufwand
Definition im Lexikon
Eine Vertriebszulassung ist für ausländische Fondsanteile die in Deutschland veröffentlicht oder zum Vertrieb angeboten werden, notwendig. Es ist notwendig, dass die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren bzw. die Vertriebszulassung für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnungsgemäß durchläuft."