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Vertriebspartner Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vertriebskosten (Bilanz) Nächster Begriff: Vertriebszulassung
Definition im Lexikon
Als Vertriebspartner wird ein Händler bzw. Vermittler benannt, der Produkte im Auftrag eines Dritten oder auf eigene Rechnung vertreibt. Erfolgt der Vertrieb auf eigene Rechnung, werden die Preise im Normalfall durch den Vertriebspartner festgesetzt, andernfalls liegen unter Umständen Preisabsprachen oder kartellartige Verhältnisse vor. Der Vertriebspartner erhält für seine Vertriebstätigkeit eine umsatzabhängige Provision. Daher wird die Provisionshöhe vom Lieferanten des Vertriebspartners oft nach Umsatzzielen gestaffelt. Durch höheren Umsatz verbessert sich dadurch seine Marge, d.h. die Spanne zwischen Einstandspreis und Verkaufspreis. Vertriebspartner können in Form von Maklern, Banken und Sparkassen am Markt auftreten. Betreibt der Vertriebspartner den Vertrieb für fremde Rechnung, werden die Preise normalerweise nicht durch den Vertriebspartner festgesetzt. Die Beziehung des Vertriebspartners zum Auftraggeber ist hier vertraglich geregelt.