Hot Stock
Microsofts, Googles und Amazons nukleares Wettrennen macht diese Uranaktie zu einem Muss!
Anzeige
Vertriebs und Verwaltungsaufwendungen Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vertretbare Wertpapiere Nächster Begriff: Vertriebskosten (Bilanz)
Definition im Lexikon
Sofern die Kosten nicht zu den Herstellungskosten zugerechnet werden sind alle Aufwendungen für den Vertrieb und die Verwaltung, Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Zu den Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen zählen unter Anderem Aufwendungen für das Marketing, die Werbung und den Verkauf. Ebenfalls zählen alle Aufwendungen für die Rechts- und Revisionsabteilung und die Geschäftsführung zu den Vertriebs und Verwaltungsaufwendungen.