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Vermögensverwaltung Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vermögensberatung Nächster Begriff: Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Definition im Lexikon
Die Vermögensverwaltung ist ein Begriff, der im Kreditwesen, im Familien- und Steuerrecht zu finden ist. Hier soll die finanzwirtschaftliche Sicht erläutert sein. Im Kreditwesen erfolgt die Vermögensverwaltung durch besondere Abteilungen der einzelne Kreditinstitute oder Vermögensverwaltungsgesellschaften, die meist Tochtergesellschaften von Banken sind. Die Vermögensverwaltung beinhaltet die laufende Überwachung, Anlage und Verwaltung des Vermögens der Kunden. Bei den zu verwaltenden Vermögen handelt es sich vorwiegend um Wertpapiere und Geldvermögen, um Beteiligungen, Grundvermögen oder um eine Testamentsvollstreckung. Basis der Vermögensverwaltung ist ein Vollmachtsvertrag, durch diesen ist ein Kreditinstitut oder die Vermögensverwaltungsgesellschaft ermächtigt, selbstständige Anlageentscheidungen zu treffen. Die Gebühren für die Vermögensverwaltung richten sich je nach Vereinbarung, nach dem Anlageerfolg und der Höhe und Art des verwalteten Vermögens. Kunden der Vermögensverwaltungen können vermögende Privatpersonen und institutionelle Anleger wie Versicherungsunternehmen, berufsständische Organisationen, Kirchen oder Stiftungen sein. Häufig erfolgt die Vermögensverwaltung in Form von Spezialfonds. Die Vermögensverwaltung wird für die deutschen Banken ein zunehmend attraktives Geschäftsfeld, wobei traditionell die Schweiz hier noch immer der Marktführer ist.