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Vermögensaufstellung Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Vermögen Nächster Begriff: Vermögensberatung
Definition im Lexikon
Die Vermögensaufstellung ist eine besondere Form der Aufstellung zur Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens. Seit dem 1.1.1993 sind die Werte stets aus der Steuerbilanz zu übernehmen, es handelt sich hierbei um die so genannte verlängerte Maßgeblichkeit. Ausnahmeregelungen gibt es unter Anderem für Grundstücke und Anteile an Kapitalgesellschaften. Mit einer Vermögensaufstellung wird die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, die der Ermittlung des Einheitswertes eines gewerblichen Betriebes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und des Vermögenssteuergesetzes, dargestellt. Da der Begriff »gewerblicher Betrieb« im Bewertungsgesetz (BewG) umfassender aufgeschlüsselt ist als im Einkommens- bzw. Gewerbesteuergesetz, müssen nicht nur die Inhaber von Gewerbebetrieben, d. h. Einzelkaufleute, Mitunternehmer und Körperschaften (§ 95 BewG) eine Vermögensaufstellung erstellen, sondern auch sämtliche Freiberufler (§ 96 BewG). In § 95 BewG ist festgesetzt, dass der Einheitswert eines gewerblichen Betriebes alle Wirtschaftsgüter umfasst, die dem Betrieb als Hauptzweck dienen und dem Betriebsinhaber gehören. Dieser Einheitswert wird durch Einzelbewertung sämtlicher Vermögens und Schuldposten ermittelt. Bei der Vermögensaufstellung ist zu beachten, dass die zum Betriebsvermögen gehörenden wirtschaftlichen Untereinheiten, einer gesonderten Feststellung von Einheitswerten bedürfen. Dazu gehören unter anderem Betriebsgrundstücke. Die Vermögensaufstellung hat mit der Steuerbilanz aus der sie regelmäßig abgeleitet wird nur die formale Vorgehensweise gemeinsam, materiell bestehen jedoch Unterschiede hinsichtlich der zu bilanzierenden Wirtschaftsgüter und deren Bewertung. Begründet sind diese Diskrepanzen in den unterschiedlichen Ermittlungszielen beider Rechnungen.