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Verfallsdatum Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Verbindlichkeiten Nächster Begriff: Verkäufermarkt
Was passiert, wenn ein Optionsinhaber die Option nicht zum Verfallsdatum ausübt?
Das Verfallsdatum beschreibt den Termin, bis zu dem eine Option spätestens ausgeübt werden kann. Übt man die Option nicht bis zum Verfallsdatum aus, so verfällt sie und man kann das Basisobjekt nicht mehr zu den in der Option vereinbarten Bedingungen kaufen oder verkaufen. Handelt es sich um eine amerikanische Option, kann diese während der gesamten Laufzeit bis zum Verfallsdatum ausgeübt werden. Bei einer europäischen Option hingegen kann sie ausschließlich am Verfallsdatum ausgeübt werden. Beispiel: Der Besitzer einer europäischen Kaufoption (Call) mit Verfallsdatum am 30.09. kann sich zu diesem Datum entscheiden, ob er das Basisobjekt kauft oder nicht. Er wird sie dabei nur ausüben, wenn der Basispreis der Option unter dem aktuellen Kaufpreis am Kassamarkt liegt.