Terminkontrakt Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Terminhandel Nächster Begriff: Terminkurs

Was regelt ein Terminkontrakt?

Der Terminkontrakt bezeichnet den eigentlichen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien, welche ein Termingeschäft abschließen. Es werden alle Bedingungen und Vereinbarungen des Grundgeschäftes darin fixiert. Der Terminkontrakt stellt eine Verpflichtung für die jeweilige Vertragspartei dar und ist bindend. Aus diesem Grund ist der Kontrakt nur für unbedingte (feste) Termingeschäfte wie z.B. Futures oder Swaps vorgesehen. Darin ist geregelt, wann die Lieferung (oder Annahme) der Ware stattfindet, zu welchem konkreten Preis und zu welcher Qualität geliefert wird und zu welchem fixen Zeitpunkt in der Zukunft der Handelsabschluss bestätigt wird. Diese Art zu handeln bietet sehr hohe Transparenz in Verbindung mit einem leichten Zugang zum Markt und niedrigen Handelskosten. Der Abschluss eines Terminkontraktes verursacht keine Kosten. Beide Vertragsparteien haben die gleichen Rechte und Pflichten.