Terminhandel Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Termingeschäfte Nächster Begriff: Terminkontrakt

Welche Formen des Terminhandels gibt es?

Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden, aber zu einem am Abschlusstag festgesetzten Kurs erfolgen, werden als Termingeschäfte bezeichnet. Der Terminhandel kann an der Börse oder OTC (over-the-counter, außerbörslich) stattfinden. Waren, Devisen, Wertpapiere, Rohstoffe, Optionen u.A. können per Termin gehandelt werden, d.h. nicht innerhalb einer Frist von zwei Geschäftstagen - denn diese Form wird als valutagerechte Lieferung von Geschäften und nicht als Termingeschäft bezeichnet. In Deutschland wurden Termingeschäfte 1931 verboten und erst am 01.07.1970 in Form von Optionsgeschäften auf Aktien wieder an den Börsen zugelassen. Mittlerweile hat sich in Deutschland eine Terminbörse, die EUREX, etabliert. An ihr können seit dem 26.01.1990 Finanztermingeschäfte abgewickelt werden. Auch die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig (Strombörse) und die Risk Management Exchange AG (RMX) in Hannover sind zwei weitere bedeutende Handelsplätze für den Termingeschäftshandel. Zwei Formen des Terminhandels werden unterschieden, zum einen die bedingten und zum anderen die unbedingten Termingeschäfte. Bei der erstgenannten Form hat ein Vertragspartner das Recht, das Geschäft verfallen zu lassen (typisch hierfür sind Optionen). Bei der zweiten Form haben beide Vertragsparteien die Pflicht zur Geschäftserfüllung zum vereinbarten Termin (börsengehandelte Futures und Forwardgeschäfte im OTC-Handel). Terminhandel wird zum Zweck der Arbitrage, des Hedgings und der Spekulation mit Wertpapieren abgeschlossen.