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Spitzenausgleich Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Spitzen Nächster Begriff: Spitzenrefinanzierungsfazilität
Wie kann der Spitzenausgleich erfolgen?
Der Spitzenausgleich ist ein Vorgang, der notwendig wird, wenn eine Aktiengesellschaft für eine Kapitalerhöhung Bezugsrechte ausgibt. Dabei können bei den Altaktionären Bezugsrechts-Spitzen entstehen, wenn sich die Anzahl ihrer Bezugsrechte nicht durch das Bezugsrechtsverhältnis teilen lässt. Der Spitzenausgleich erfolgt nun über den Bezugsrechtshandel, bei dem die Aktionäre entscheiden können, ob sie Bezugsrechte hinzukaufen oder verkaufen.