Sperrfrist Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Spekulieren Nächster Begriff: Sperrminorität

Definition im Lexikon

In der Finanzwelt ist der Begriff der Sperrfrist speziell im Aktienbereich zu finden. Die Sperrfrist aus diesem Sektor wird auch als Lock-up-Periode bezeichnet. Geht ein Unternehmen an die Börse, kann eine Sperrfrist vereinbart werden. Während dieser Sperrfrist dürfen besonders die institutionellen Anleger nach ihrem Gang an die Börse keine ihrer Aktien verkaufen. In Deutschland sind Sperrfristen zwischen 6 und 18 Monaten der Regelfall. Die Vereinbarung einer Sperrfrist kommt meist nach einer Neuemission von Aktien in Frage. Das Ziel hierbei ist vor allem eine sorgfältige Kurspflege. Würden die großen Aktienpakete sofort verkauft, so hätte das einen rasanten Sturz des Aktienkurses zur Folge. Rein technisch gibt es in Deutschland keine Möglichkeit diese Sperrfrist zu umgehen. Es gibt aber die Möglichkeit, dass ein Abkommen geschlossen wird, wo bereits während der eigentlichen internen Handelssperrfrist Aktivitäten auf dem Markt zulässig sind. Dadurch können Aktien bis zu einem bestimmten Termin zurück gekauft werden. Diese Rückkäufe werden unter Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Richtlinien für Aktien durchgeführt. Zurück gekaufte Aktien werden annulliert, d.h. sie gelangen nicht mehr auf den Aktienmarkt und können daher nicht erworben oder weiter veräußert werden.