Shareholder ist die englische Bezeichnung für Aktionär. Unter einem Shareholder versteht man den Inhaber einer Aktie. Die Aktie repräsentiert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Rechte eines Shareholders
Mit dem Kauf erwirbt der Shareholder Rechte, die im Aktiengesetz festgelegt sind oder durch die Gesellschaft garantiert werden. Der Shareholder besitzt einen Anspruch auf Ausschüttung des Residualgewinns (§ 58 Abs. 4 AktG), was der Gewinn ist, der nach Abzug der Schulden und Einlagerung in die Rücklagen übrig bleibt. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt in Form von Dividenden, deren Auszahlung üblicherweise jährlich erfolgt. Außerdem besitzt der Shareholder ein Teilnahmerecht (§ 118 AktG), Stimmrecht (§§ 133 ff. AktG), Rederecht und Anfechtungsrecht der Beschlüsse auf der Hauptversammlung, ein Bezugsrecht bei Ausgabe junger Aktien (§ 186 AktG), ein Auskunftsrecht durch den Vorstand (§ 131 AktG) und ein Recht auf einen Anteil des Liquidationserlöses.
Pflichten eines Shareholders
Der Shareholder hat die Pflicht, den Preis der Aktie zu bezahlen, und muss die Treuepflicht erfüllen. Unter der Treuepflicht versteht man, dass der Shareholder mit Rücksichtnahme und Loyalität gegenüber dem Unternehmen und anderen Shareholdern handeln soll. Bei schlechter wirtschaftlicher Lage oder gar der Liquidation des Unternehmens trägt der Shareholder das Risiko lediglich bis zur Höhe des Kaufpreises, für den er die Aktie erworben hat.
Siehe auch unter Aktionär:
Aktionär