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Refinanzierungsgeschäfte Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Refinanzierung Nächster Begriff: Rendite

Welche zwei Verfahren finden bei Refinanzierungsgeschäften Anwendung?

Bei den Refinanzierungsgeschäften stellt die Europäische Zentralbank (EZB) den Kreditinstituten Zentralbankgeld gegen Stellung von Sicherheiten zur Verfügung. Als Hauptrefinanzierungsinstrumente der EZB dienen Offenmarktgeschäfte mit einer Laufzeit von einer Woche. Sie sind das wichtigste Instrument zur Steuerung der Geldmenge und der Preisniveaustabilität. Über dieses Instrument wird den Kreditinstituten der größte Teil des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung gestellt. Die Durchführung erfolgt auf dem Wege eines Tenderverfahrens. Dazu geben die Institute, die Zentralbankgeld aufnehmen wollen, Gebote ab. Daraufhin teilt das Eurosystem die von ihm vorgesehene Liquidität zu. Bei Offenmarktgeschäften werden Standardtender verwendet, das heißt, die Durchführung erfolgt innerhalb eines Tages und alle zugelassenen Geschäftspartner können Gebote abgeben. Dabei wird zwischen zwei Methoden, dem Mengentender (EZB bietet Festzinssatz an) und dem Zinstender (Eurosystem gibt Mindestbietungssatz vor), unterschieden. Über diese Art der Refinanzierungsgeschäfte wird ein Großteil der Liquiditätsversorgung des Bankensystems abgedeckt. Des Weiteren werden längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von drei Monaten angeboten. Diese werden monatlich durchgeführt. Die Beschaffung von Zentralbankgeld muss jedoch mit Sicherheiten in Form von Wertpapieren bei der EZB hinterlegt werden. Kommt es zur Verteuerung der Refinanzierungsgeschäfte bei der Zentralbank, wird dies über die Zinssätze der Kredite an die Kunden weitergegeben. Der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte ist somit der wichtigste Leitzins im Euroraum. Die Zentralbank nimmt dadurch indirekt Einfluss auf die Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt. Die kurzfristige Refinanzierung erfolgt über die Spitzenrefinanzierungsfaszilität. Sie ersetzt die ehemalige Lombardpolitik der Deutschen Bundesbank. Die Geschäftsbanken können sich Geld durch die Verpfändung von notenbankfähigen Wertpapieren verschaffen.