Passiva Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Passiv gemanagte Fonds Nächster Begriff: Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
Welche Bilanzpositionen enthält das Passiva?
Die Bilanz ist in Aktiva und in Passiva unterteilt, die beide die gleichen Summen ihrer Komponenten ausweisen. Dabei stellen die Positionen auf der rechten Seite der Bilanz das Passiva dar und geben Auskunft über die Mittelherkunft, wohingegen die Aktiva-Positionen auf der linken Seite, die Mittelverwendung beschreiben. Das Passiva wird in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten eingeteilt, wobei die Rückstellungen und Verbindlichkeiten dem Fremdkapital angehören. Die genaue Gliederungen dieser Bilanzpositionen wird im deutschen Recht, in § 266 HGB, und im internationalen Recht der IFRS, in IAS 1, geregelt. Die Eigenkapitalpositionen des Passiva stellen dabei dasjenige Kapital dar, bei dem kein direkter Anspruch von Gläubigern besteht. Darunter zählen das gezeichnete Kapital, die Rücklagen und die Gewinn- oder Verlustvorträge, beziehungsweise der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Zu den Rückstellungen gehören diejenigen für Pensionen, Steuern oder sonstige Zwecke. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um die Passiva-Positionen, die eine direkte finanzielle Verpflichtung gegenüber einem Gläubigers begründen. Zu ihnen zählen unter anderem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.