Orderpapiere Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Orderbuch Nächster Begriff: Orderzusatz
Was ist der Unterschied zwischen Orderpapieren und Inhaberpapieren?
Was sind Orderpapiere?
Orderpapiere sind Wertpapiere, die ein auf eine bestimmte Person bezogenes Recht verbrieft. Bei Orderpapieren kann dieses Recht nur durch Indossament übertragen werden, was bedeutet, dass ein schriftlicher Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Papiers angebracht werden muss.
Unterscheidung zwischen geborenen und gekorenen Orderpapieren
Orderpapiere lassen sich in geborene und gekorene Orderpapiere unterteilen. Geborene Orderpapiere gelten als solche, auch ohne eine spezielle Orderklausel. Zu den geborenen Orderpapieren zählen beispielsweise der Scheck, der Wechsel oder die Namensaktie.
Gekorene Orderpapiere hingegen werden nur mit einer Orderklausel als Orderpapier anerkannt. Diese Klausel ist ein Zusatz, der auf dem Papier angebracht wird und die Übertragbarkeit des Rechts anzeigt. Gemäß § 363 des Handelsgesetzbuchs gehören zu den gekorenen Orderpapieren unter anderem die kaufmännische Anweisung, das Konnossement, der Ladeschein und die Transportversicherungspolice, um nur einige Beispiele zu nennen.
Funktion und Bedeutung von Orderpapieren
Orderpapiere spielen eine wichtige Rolle im Bereich des Wertpapierhandels und der rechtlichen Absicherung von Rechten. Durch die eindeutige Verbrieftung eines bestimmten Rechts auf dem Papier ermöglichen Orderpapiere den Inhabern, ihre Rechte gegenüber anderen Personen geltend zu machen oder diese zu übertragen.
Die Verwendung von Orderpapieren bietet eine höhere Flexibilität und Sicherheit im Vergleich zu Inhaberpapieren, da die Übertragung des Rechts nur durch das Indossament möglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechte an den Orderpapieren klar dokumentiert und nachvollziehbar sind.
Ein Wertpapier, das ein, auf eine bestimmte Person bezogenes, Recht verbrieft, wird als Orderpapier bezeichnet. Dieses Recht kann bei einem Orderpapier nur durch Indossament übertragen werden, d.h., es muss ein schriftlicher Übertragungsvermerk auf der Rückseite des Oderpapiers angebracht werden. Die Orderpapiere werden in geborene und gekorene Orderpapiere unterteilt. Geborene Orderpapiere gelten, ohne Orderklausel, als Orderpapiere. Dies sind zum Beispiel der Scheck, der Wechsel oder die Namensaktie. Gekorene Orderpapiere werden, nur mit Orderklausel, als Orderpapier anerkannt. Nach § 363 Handelsgesetzbuch, sind dies unter anderem die kaufmännische Anweisung, das Konnossement, der Ladeschein und die Transportversicherungspolice, um nur paar zu nennen. |