Optionsschein Emittent Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Optionsschein Nächster Begriff: Optionsscheinfonds

Können auch Privatpersonen als Emmitenten von Optionsscheinen auftreten?

Als Optionsschein Emittent wird der Herausgeber von Optionsscheinen bezeichnet. Er gestaltet die Eigenschaften von diesen verbrieften Optionsgeschäften. So wird etwa vom Optionsschein Emittenten festgelegt, wie groß das Bezugsverhältnis des Basiswertes ist. Damit wird definiert, wie groß die Menge des Basiswertes ist, die mit dem Optionsschein gekauft bzw. verkauft werden kann. Auch wird die Laufzeit des Wertpapiers festgelegt. Zu den wichtigsten Eigenschaften eines Optionsscheins gehört der Bezugspreis, welcher ebenfalls vom Herausgeber dieser Wertpapiere festgelegt wird. Dieser gibt an, zu welchem Preis der Käufer den Basiswert kaufen oder verkaufen kann. Wird dem Käufer das Recht eingeräumt das Basisobjekt zu verkaufen, wird von einem Put gesprochen. Bei einem Call erhält der Käufer das Recht, den Basiswert zum Bezugspreis zu verkaufen. Jeder Optionsschein Emittent sichert seine herausgegebenen Optionsscheine mit entsprechenden Gegengeschäften ab. Die wichtigsten Herausgeber von Optionsscheinen sind Banken. Eine Privatperson kann kein Emittent dieser Wertpapiere sein.