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Optionsinhaber Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Optionsgeschäft Nächster Begriff: Optionsklasse

Welche Rechte und Pflichten hat der Optionsinhaber?

Der Inhaber einer Option besitzt das Recht, aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Basiswert, zum Basispreis, bis oder am Verfallstag (Fälligkeitstag, Expiry) zu kaufen oder diesen zu verkaufen. Der Optionsinhaber kann den Basiswert bis zum Verfallstag kaufen bzw. verkaufen, wenn er Besitzer einer amerikanischen Option ist. Beim Besitz einer europäischen Option ist dies nur am Verfallstag möglich.