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Option Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Open End Zertifikat Nächster Begriff: Option Writer

Wann kann eine Option ausgeübt werden?

Eine Option gibt ihrem Inhaber das Recht, etwas zu tun. Der Optionsinhaber muss dieses Recht nicht ausüben. Optionen werden sowohl an der Börse als auch OTC (außerbörslich) gehandelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Optionen. Die Kaufoption (Call) und die Verkaufsoption (Put). Ein Call gibt dem Besitzer das Recht, das Underlying (Basiswert) an oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu einem festgelegten Kurs zu kaufen. Der Put gibt seinem Besitzer das Recht, das Underlying an oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, zu einem festgelegten Kurs zu verkaufen. Den Kurs bezeichnet man als Ausübungs- oder Basispreis. Das im Kontrakt festgelegte Datum, heißt Verfallsdatum oder Fälligkeit. Eine amerikanische Option kann bis zur Fälligkeit jederzeit ausgeübt werden, eine europäische Option kann nur am Verfalltag selbst ausgeübt werden. Der Erwerb einer Option verursacht Kosten. Diese Kosten werden als Optionsprämie bezeichnet.