Nominelles Eigenkapital Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Nominalzins Nächster Begriff: Nonvaleur
Was beinhaltet das nominelle Eigenkapital in einer Bilanz?
Als nominelles Eigenkapital werden das bilanziell ausgewiesene Grundkapital einer Aktiengesellschaft, die Stammeinlage der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie Geschäftsguthaben der Genossenschaften bezeichnet. In der Regel ist das nominelle Eigenkapital nicht mit dem haftenden Eigenkapital (auch als Haftungs- oder Garantiekapital benannt) identisch, da zum nominellen Eigenkapital weder die Rücklagen noch der Gewinnvortrag gehören. Das nominelle Eigenkapital ist stets zum Nennwert zu bilanzieren. Ein Agio (Aufgeld) ist bei einer Über - Pari - Emission, gemäß § 150(1) AktG und 272(2) HGB, in die Kapitalrücklage einzustellen, soweit es den Betrag der Emissionskosten übersteigt.