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Nominalkapital Börsenlexikon Vorheriger Begriff: No-Load Fond Nächster Begriff: Nominalwert
Wie wichtig ist das Nominalkapital bei einer GmbH?
Das Nominalkapital, auch als Nennkapital genannt, bezeichnet das bilanzielle Grund- oder Stammkapital (auch gezeichnetes Kapital) einer Kapitalgesellschaft. Das Nominalkapital wird, gemäß § 272 HGB Absatz 1 HGB, als gezeichnetes Kapital bezeichnet. Gleichzeitig wird durch das Nominalkapital sichtbar, wie viele Anteile einer Gesellschaft ausgegeben wurden. Daher beziehen sich die Teilhaberrechte der Anteilseigner auch stets auf dieses Nominalkapital. In der Bilanz wird das Nominalkapital auf der Passivseite ausgewiesen.