Namenspapiere Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Namensanleihe Nächster Begriff: NASD
Welchen Sinn machen Namenspapiere?
Als Namenspapiere werden Wertpapiere bezeichnet, auf denen der Name des Rechteinhabers notiert ist. Lediglich diese Person darf die Berechtigungen dieses Papiers wahrnehmen. Eine Übertragung der Rechte auf andere Personen ist nur per Zession möglich. Dabei werden die Ansprüche vom sogenannten Zedent, auf den neuen Anspruchsinhaber, den Zessionar, übertragen. Dies passiert auf Grundlage des § 398 BGB. Alle Rechte, die durch die Namenspapiere entstehen, gehen damit auf den neuen Gläubiger über. Der Vorteil der Namenspapiere liegt darin, dass sie vor Missbrauch schützen. Schließlich darf niemand, außer dem namentlich Genannten, die Ansprüche, die durch das Papier entstehen, wahrnehmen. Der unbestreitbare Nachteil liegt darin, dass diese, im Gegensatz zu Inhaberpapieren, schwerer übertragen werden können. Vereinzelt werden Namenspapiere auch als Rektapapiere bezeichnet.