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Nachrangige Verbindlichkeit Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Nachhaltigkeitsfonds Nächster Begriff: Nachrangkapital
Wie werden Schulden von Unternehmen bezeichnet, die im Falle einer Insolvenz erst nachrangig bedient werden?
Als Nachrangige Verbindlichkeit bezeichnet man, in der Bilanzbuchhaltung, solche Schulden eines Unternehmens gegenüber Dritten, die im Falle einer Insolvenz, erst nach Abzahlung aller anderen, vorrangigen Forderungen anderer Fremdkapitalgeber, beglichen werden. Nach § 10 Abs. 5a des Kreditwesengesetzes (KWG) ist die nachrangige Verbindlichkeit dem haftenden Eigenkapital eines Instituts, einer Institutengruppe oder einer Finanzholding zurechenbar, sofern gewährleistet ist, dass im Falle einer Insolvenz, zunächst Forderungen nicht nachrangiger Gläubiger beglichen werden und die nachrangige Verbindlichkeit dem Institut für mindestens 5 Jahre zur Verfügung gestellt wurde. Außerdem dürfen, wenn diese Verbindlichkeit dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden sollen, keine Sicherheiten im Vertrag über die Verbindlichkeit festgehalten werden.