Mengentender Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Mengennotierung Nächster Begriff: Millionärsfonds
Zu welchem Zinssatz bekommen Banken Geld bei der europäischen Zentralbank?
Der Mengentender wird tatsächlich im Kontext der Zentralbanken verwendet, insbesondere bei der Zuteilung von Pensionsgeschäften. Ein Pensionsgeschäft ist ein kurzfristiger Kredit, bei dem Wertpapiere als Sicherheit verwendet werden.
Wie funktioniert das Mengentenderverfahren?
Im Mengentenderverfahren legt das Eurosystem im Voraus einen Zinssatz fest, zu dem die Pensionsgeschäfte abgeschlossen werden. Die teilnehmenden Marktteilnehmer geben dann ihre Gebote für den gewünschten Zuteilungsbetrag zu diesem festgelegten Zinssatz ab.
Wenn das gesamte Bietungsaufkommen den vom Eurosystem angestrebten Zuteilungsbetrag übersteigt, kommt das Mengentenderverfahren zur Anwendung. In diesem Fall werden die Gebote anteilig zum Gesamtbietungsaufkommen zugeteilt. Dieser Zuteilungsprozess wird als Repartierung bezeichnet.
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass das Bietungsaufkommen im Verhältnis zum vorgesehenen Zuteilungsbetrag aufgeteilt wird. Wenn beispielsweise das Bietungsaufkommen das Doppelte des vorgesehenen Zuteilungsbetrags beträgt, würde jeder Bieter nur die Hälfte seines ursprünglichen Gebots zugewiesen bekommen.
Der Mengentender ermöglicht es der Zentralbank, das Verhältnis zwischen dem Bietungsaufkommen und dem Zuteilungsbetrag effizient zu handhaben und eine gerechte und gleichmäßige Zuteilung der Pensionsgeschäfte zu gewährleisten.
Es ist wichtig anzumerken, dass der Mengentender spezifisch für die Zuteilung von Pensionsgeschäften und ähnlichen Transaktionen im Zusammenhang mit der Geldpolitik der Zentralbanken verwendet wird und nicht allgemein für andere Arten von Auktionen oder Verfahren gilt.
Der Mengentender gehört, wie der Zinstender, zu den Tenderverfahren der Zentralbank. Es wird, insbesondere bei der Zuteilung von Pensionsgeschäften der Deutschen Bundesbank, angewandt. Beim Mengentenderverfahren wird im Voraus vom Eurosystem ein Zinssatz festgelegt. Zu diesem Zinssatz werden die Geschäfte abgeschlossen. Sollte das Bietungsaufkommen den, vom Eurosystem angestrebten Zuteilungsbetrag, übersteigen, dann werden die Gebote im Mengentenderverfahren anteilig, im Verhältnis des vorgesehenen Zuteilungsbetrages, zum Gesamtbietungsaufkommen zugeteilt. Diese Zuteilungsart wird Repartierung genannt. |