Latente Steuern Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Langfristige Verbindlichkeiten Nächster Begriff: Leerverkauf

Was sind latente Steuern?

Latente Steuern sind steuerliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die sich aus temporären Unterschieden zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertungen ergeben. Diese Unterschiede entstehen, wenn steuerliche Vorschriften von den handelsrechtlichen Vorschriften abweichen.

Die Merkmale und Aufgaben latenter Steuern sind:

  1. Bilanzielles Phänomen: Latente Steuern werden in der Bilanz erfasst und spiegeln die zukünftigen steuerlichen Auswirkungen von temporären Unterschieden wider.

  2. Zeitaspekt: Latente Steuern entstehen aufgrund von zeitlichen Verschiebungen bei der Anerkennung von Erträgen oder Aufwendungen für steuerliche und handelsrechtliche Zwecke. Sie zeigen die zukünftige steuerliche Wirkung dieser zeitlichen Unterschiede.

  3. Zukunftsorientierung: Latente Steuern werden erfasst, um zukünftige Steuerzahlungen oder -erstattungen auszugleichen, die sich aus den temporären Unterschieden ergeben, wenn diese in der Zukunft realisiert werden.

  4. Bilanzpolitik: Die Bilanzierung latenter Steuern erfordert Schätzungen und Annahmen, die zu Bilanzierungswahlrechten führen können. Unternehmen haben bestimmte Spielräume bei der Bewertung und Bilanzierung latenter Steuern.

Wo findet man die latenten Steuern in der Bilanz eines Unternehmens?

Latente Steuern finden sich in den Abschlüssen von Unternehmen und werden in der Regel im Anhang oder in den Bilanzierungsrichtlinien offen gelegt. Sie sind Teil des Konzepts der periodengerechten Gewinnermittlung und sollen sicherstellen, dass die steuerlichen Auswirkungen von temporären Unterschieden korrekt erfasst werden.

Beispiele für latente Steuern sind:

  1. Latente Steuerforderungen: Wenn ein Unternehmen bestimmte Ausgaben oder Verluste handelsrechtlich bereits berücksichtigt hat, diese jedoch steuerlich noch nicht anerkannt wurden, entsteht eine latente Steuerforderung. Diese kann in Zukunft genutzt werden, um die Steuerzahlungen zu reduzieren.

  2. Latente Steuerverbindlichkeiten: Wenn ein Unternehmen bestimmte Erträge oder Gewinne handelsrechtlich bereits erfasst hat, diese jedoch steuerlich noch nicht berücksichtigt wurden, entsteht eine latente Steuerverbindlichkeit. Diese wird in Zukunft zu zusätzlichen Steuerzahlungen führen.

  3. Latente Steuern bei Unterschieden in der Abschreibung: Wenn die handelsrechtliche Abschreibungsmethode und die steuerliche Abschreibungsmethode für Vermögenswerte unterschiedlich sind, können sich temporäre Unterschiede ergeben, die zu latenten Steuern führen.

  4. Latente Steuern bei Wertpapieren: Wenn ein Unternehmen Wertpapiere im Bestand hat, die zu einem höheren oder niedrigeren Wert bewertet werden als zum Anschaffungspreis, können sich temporäre Unterschiede ergeben, die zu latenten Steuern führen.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie temporäre Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Bewertungen zu latenten Steuern führen können.

 

Eine latente Steuer ist anzusetzen, wenn erfolgswirksame Sachverhalte in der Handelsbilanz, gegenüber der Steuerbilanz, unterschiedlich behandelt werden. Der Differenzbetrag, zwischen beiden Jahresabschlüssen, kann sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite als latente Steuer ausgewiesen werden. Die unterschiedliche Behandlung von bilanziellen Sachverhalten, in Steuer- und Handelsbilanz, ist darauf zurück zu führen, dass beide Bilanzen unterschiedliche Ziele verfolgen. In der Handelsbilanz geht es vorrangig um die Ausschüttungsbemessung und den Gläubigerschutz, wohingegen es in der Steuerbilanz um die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage geht. So werden in beiden Bilanzen die Bewertung und der Ansatz von Vermögensgegenständen unterschiedlich behandelt. Die Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz können sowohl temporär als auch permanent sein. Temporäre Unterschiede gleichen sich im Zeitablauf wieder aus, was zum Beispiel bei unterschiedlichen Abschreibungsverfahren der Fall ist. Permanente Unterschiede dagegen gleichen sich im Zeitablauf nicht mehr aus, was zum Beispiel durch unterschiedliche Aufwandsberücksichtigung geschieht. Nach HGB können nur auf den temporären Unterschied, zwischen Handels- und Steuerbilanz, latente Steuern berechnet werden (Timing Konzept). Die konkrete Ermittlung der latenten Steuer erfolgt durch Multiplikation des Steuersatzes, mit der Gewinndifferenz aus Steuer-und Handelsbilanz. Nach den internationalen Regelungen des IFRS müssen, neben den temporären, auch quasi-permanente Differenzen berücksichtigt werden (Temporary-Konzept). Diese können beispielsweise entstehen, wenn in der Handelsbilanz ein Vermögensgegenstand außerplanmäßig abgeschrieben wurde, aber in der Steuerbilanz, zum bisherigen Wert, weiter geführt wird. Erst eine bewusste Aktion des Unternehmens, z.B. die Veräußerung des Vermögensgegenstandes, würde zu einem Ausgleich zwischen Handels- und Steuerbilanz führen. Eine aktive, latente Steuer begründet eine zukünftige Forderung gegenüber dem Finanzamt, da der Gewinn in der Steuerbilanz höher ausgewiesen wurde als in der Handelsbilanz. Hierbei besteht das Wahlrecht, in der Handelsbilanz, auf der Aktivseite, eine aktive, latente Steuer durch einen Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzierungshilfe) auszuweisen. Eine passive, latente Steuer hingegen begründet eine zukünftige Verbindlichkeit, gegenüber dem Finanzamt, da der Gewinn in der Handelsbilanz größer ist als in der Steuerbilanz. Hierbei besteht die Pflicht, die latente Steuer, in Form einer Rückstellung, auf der Passivseite zu bilanzieren.