Kurzarbeit Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Rebound Nächster Begriff: Ponzi-Schema

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

Arbeitnehmer*innen erhalten gem. §105 SGB III 60 Prozent des währen der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmer*innen mit mindestens einem Kind bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Definition

Kurzarbeit bedeutet eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in einem Unternehmen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Davon können alle Mitarbeiter oder nur ein Teil davon betroffen sein. Die Betroffenen Angestellten arbeiten für den Zeitraum der Kurzarbeit entweder weniger oder gar nicht.

Wie lange bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden. Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens einem Monat können den Zeitraum verlängern. Bei einer Unterbrechung ab drei Monaten muss Kurzarbeit neu angemeldet werden.

Welche Voraussetzungen gibt es bei Kurzarbeitergeld?

Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
  2. Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
  3. Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
  4. Anzeige des Arbeitsausfalles bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz