Kurszusätze Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kursziel Nächster Begriff: Kurzfristig
Welche Kurszusätze geben Auskunft über die Liquidität von Aktien?
Die so genannten Börsenkürzel werden auch als Kurszusätze oder Kurshinweise bezeichnet. Diese Kurszusätze sind ergänzende Angaben zu Börsenpreisen. Sie geben detaillierten Aufschluss über das Börsengeschehen, in der betreffenden Börsenhandelsphase, und erlauben es dadurch, dem fachkundigen Geldanleger, mit einem Blick, Rückschlüsse auf die herrschende Angebots- und Nachfragesituation zu ziehen. Des Weiteren verweisen sie auf besondere Vorkommnisse bei der Kursermittlung, sowie auf die Liquiditätslage eines börsengehandelten Marktgegenstandes. Sämtliche Kurszusätze und Hinweise, zu den Börsennotierungen, dienen der Verbesserung der Aussagekraft von Kursen und ermöglichen damit eine Erhöhung der Markttransparenz von Börsengeschäften.
Hier nur einige Beispiel für typische Kurszusätze:
bG, bzG, bezG (bezahlt Geld)
das heißt, die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nicht alle vollständig ausgeführt werden, es bestand weitere Nachfrage
bB, bzB, bezB (bezahlt Brief)
das heißt, die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nicht alle vollständig ausgeführt werden, es bestand weiteres Angebot
Div (Dividende)
das heißt, zuletzt gezahlte Dividende
ex B, ex BR (ohne Bezugsrecht)
das heißt, erste Kursnotiz nach dem Bezugsrechtsabschlag (meist am ersten Börsentag des Bezugsrechtshandels).
Hier nur einige Beispiel für typische Kurszusätze:
bG, bzG, bezG (bezahlt Geld)
das heißt, die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nicht alle vollständig ausgeführt werden, es bestand weitere Nachfrage
bB, bzB, bezB (bezahlt Brief)
das heißt, die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nicht alle vollständig ausgeführt werden, es bestand weiteres Angebot
Div (Dividende)
das heißt, zuletzt gezahlte Dividende
ex B, ex BR (ohne Bezugsrecht)
das heißt, erste Kursnotiz nach dem Bezugsrechtsabschlag (meist am ersten Börsentag des Bezugsrechtshandels).