Kursmakler Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kurskorrektur Nächster Begriff: Kursnotierung

Welche Aufgaben hat ein Kursmakler?

Ein Kursmakler bezeichnet einen amtlich bestellten Börsenmakler, der aufgrund der vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge die Kurse der im Amtlichen Handel notierten Wertpapiere beim Parketthandel feststellt. Weiterhin ist der Kursmakler für die Ausführung von Käufen und Verkäufen zuständig.

Handelt ein Kursmakler selbstständig?

Der Kursmakler kann auf fremde und auf eigene Rechnung handeln, unterliegt aber strengen gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Änderung des Börsengesetzes aufgrund des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 erfolgte eine Abschaffung der amtlichen Kursfeststellung, weswegen mittlerweile auch keine amtlich bestellten Kursmakler mehr auf dem Frankfurter Parkett stehen, sondern privatrechtlich agierende Skontroführer.