Kreditnehmer Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kreditkosten Nächster Begriff: Kreditor
Wer ist im juristischen Sinne ein Kreditnehmer?
Kreditnehmer sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Kredite bei Kreditinstituten, Banken oder anderen Kreditgebern aufnehmen und sich dabei vertraglich zur Kreditrückzahlung, gegen einen Kreditzins, verpflichten.