Kreditderivat Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Konzern Nächster Begriff: Kreditgeschäft

Wie funktioniert ein Kreditderivat?

Ein Kreditderivat erlaubt es, ein Kreditrisiko von einer Partei (Sicherungsnehmer) auf eine Andere (Sicherungsgeber) zu übertragen, ohne die ursprünglichen Kreditbeziehungen des Sicherungsnehmers zu verändern. Wie jedes andere Derivat, ist auch der Wert des Kreditderivats, vom Wert des zu Grunde liegenden Finanztitels (Underlying oder Referenzaktivum) abhängig. Kreditderivate werden außerbörslich (over-the-counter) gehandelt. Die zu übertragenden Risiken werden im Voraus, als sogenannte Kreditereignisse (engl. credit events), fest definiert und orientieren sich an den Standards der „International Swaps and Derivatives Association“ (ISDA). Die Kreditereignisse beinhalten typischerweise einen Zahlungsverzug, einen Zahlungsausfall, einen Antrag auf Insolvenz oder die Restrukturierung von Verbindlichkeiten, zu Lasten der Gläubiger. Bei Eintritt eines Kreditereignisses hat der Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer eine Ausgleichsleistung zu erbringen, die den Verlust kompensiert, der durch den Ausfall des Referenzaktivums entsteht. Der Sicherungsnehmer hat den Sicherungsgeber für die Verlustübernahme eine Risikoprämie zu zahlen, die in der Regel viertel-, halb- oder ganzjährig, in Basispunkten, auf den Nennwert des Referenzaktivums zu leisten ist.