Konzern Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kontraktgröße Nächster Begriff: Kreditderivat

Ab wann ist ein Unternehmen ein Konzern?

Ein Konzern ist ein Unternehmen, das aus mehreren rechtlich unabhängigen Tochtergesellschaften besteht, die unter der Kontrolle einer Holdinggesellschaft stehen. Die Tochtergesellschaften können in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sein und in verschiedenen Ländern oder Regionen operieren. Ein Konzern hat normalerweise eine hierarchische Organisationsstruktur, die von der Holdinggesellschaft kontrolliert wird. Die Holdinggesellschaft kann entweder direkt oder indirekt durch den Besitz von Aktien oder anderen Beteiligungen an den Tochtergesellschaften beteiligt sein.

Die Vorteile eines Konzerns liegen in der Möglichkeit, verschiedene Geschäftsbereiche zu erschließen, Synergien zwischen den Tochtergesellschaften zu nutzen, Skaleneffekte zu erzielen und das Risiko zu diversifizieren. Der Nachteil besteht darin, dass die Größe und Komplexität eines Konzerns die Entscheidungsfindung und Effizienz erschweren können. Konzernstrukturen sind in vielen Branchen verbreitet, darunter Finanzen, Energie, Transport, Medien und Technologie. Ein bekanntes Beispiel für einen Konzern ist die Alphabet Inc., die Holdinggesellschaft von Google und seinen Tochtergesellschaften.

Ein Konzern ist eine Einheit von zwei oder mehr rechtlich selbstständigen Unternehmen, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind. Der Konzern, als wirtschaftliche Einheit, muss, nach §18 AktG, eine einheitliche Leitung der wirtschaftlichen Aktivitäten gewährleisten. Unternehmen, die zu einem Konzern zusammengeschlossen sind, können untereinander unterschiedlich organisiert sein. So spricht man bei einer hierarchischen Ordnung von Unterordnungskonzernen, bei denen das Mutterunternehmen (herrschendes Unternehmen) die Leitung über ein oder mehrere Tochterunternehmen (abhängige Unternehmen) hat. Zu den Unterordnungskonzernen gehören faktische Konzerne, Vertragskonzerne und Eingliederungskonzerne. Im Gegensatz dazu spricht man bei gleichberechtigt organisierten Unternehmen von Gleichordnungskonzernen, bei denen eine einheitliche Leitung, ohne Abhängigkeitsverhältnis existiert. Neben dem rechtlichen Begriff des Konzerns werden große, bedeutende Unternehmen, die nicht der Definition des Konzerns entsprechen, häufig trotzdem als Konzerne bezeichnet.