Konsortium Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Konsortialführer Nächster Begriff: Kontrakt

Was bezeichnet man als Konsortium?

Ein Konsortium ist eine zweckgebundene, befristete (auch unbefristete) Vereinigung, mehrerer, rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender, Unternehmen, zur Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Die am häufigsten anzutreffenden Formen sind, die Bankenkonsortien bei Wertpapieremissionen und Großkreditvergaben.