Konkursverfahren Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Konkurs Nächster Begriff: Konservative Anlage
Gibt es einen Unterschied zwischen dem Konkursverfahren und dem Insolvenzverfahren?
Das Konkursverfahren ist die ältere Bezeichnung für das heute bekannte Insolvenzverfahren. Hat sich ein Unternehmen überschuldet und wurde damit auch zahlungsunfähig, dann kann ein Konkursverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Alle benötigten Formulare zur Eröffnung eines Konkursverfahrens sind bei dem zuständigen Amtsgericht erhältlich. Das Konkursverfahren kann aus eigener Initiative des Unternehmers oder auch durch einen Fremdantrag bei Gericht einreicht werden. Sobald ein solcher Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingeht und die Gründe für den Konkurs glaubhaft gemacht wurden, ordnet der zuständige Richter normalerweise ein vorläufiges Konkursverfahren an und ernennt einen Konkursverwalter. Dieser Konkursverwalter muss die wirtschaftliche und rechtliche Situation eines Unternehmens prüfen und dafür sorgen, dass der betroffene Betrieb, soweit es möglich ist, zunächst weiterbesteht und auch den Interessen der Gläubiger entspricht. Nur wenn das noch vorhandene Vermögen des Schuldners ausreicht, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken, wird dieses tatsächlich eröffnet. Daher wird vom Schuldner ein Vermögensverzeichnis, zur Vorlage beim Amtsgericht, benötigt. Der vorläufig eingesetzte Konkursverwalter muss innerhalb eines Konkursverfahrens alle relevanten Unterlagen des Unternehmens prüfen. Nach beendeter Prüfung ist durch ihn ein Gutachten einzureichen, in dem er sich, neben der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, auch zur Frage einer möglichen Weiterführung des Unternehmens oder einer Sanierung äußern muss. Wenn der Konkursverwalter das Unternehmen entweder saniert, übertragen oder liquidiert hat und alle Forderungen der einzelnen Gläubiger geprüft wurden, teilt er dies dem Gericht mit und regt damit die Beendigung des Konkursverfahrens an. Wurden die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht hat, wird das Verfahren nach dem Schlusstermin aufgehoben und das Konkursverfahren ist somit abgeschlossen.