Konkurs Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Konkurrenzmandat Nächster Begriff: Konkursverfahren

Was ist der Unterschied zwischen Konkurs und Insolvenz?

Der Konkurs ist ein Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger, durch die Verwertung möglichst aller pfändbaren Vermögensgegenstände und des Vermögens des Schuldners.  In der Finanzwelt bezieht sich der Begriff "Konkurs" im Allgemeinen auf das rechtliche Verfahren der Insolvenz, das eingeleitet wird, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig wird und ihre Schulden nicht zurückzahlen kann. Die Insolvenzverfahren können je nach Rechtsprechung unterschiedlich sein, beinhalten jedoch in der Regel die Liquidation von Vermögenswerten zur Tilgung von Schulden. Der Konkurs kann möglicherweise durch das Vergleichsverfahren abgewendet werden. Sowohl das Konkurs- als auch das Vergleichsverfahren wurden am 1. 1. 1999 durch das Insolvenzverfahren und der damit verbundenen Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.

Der Konkurs ist ein Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger, durch die Verwertung möglichst aller pfändbaren Vermögensgegenstände und des Vermögens des Schuldners. Der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens kann entweder vom Schuldner oder vom Gläubiger gestellt werden. Mit der Eröffnung des Konkurses geht das Verfügungsrecht über das Vermögen auf den eingesetzten Konkursverwalter über. Gründe für einen Konkurs können die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder auch eine Überschuldung, bei verschiedenen Kapitalgesellschaften, sein. Der Konkurs kann möglicherweise durch das Vergleichsverfahren abgewendet werden. Sowohl das Konkurs- als auch das Vergleichsverfahren wurden am 1. 1. 1999 durch das Insolvenzverfahren und der damit verbundenen Insolvenzordnung (InsO) abgelöst.