Konkurrenzmandat Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Konjunkturzyklus Nächster Begriff: Konkurs

Was ist der Sinn von einem Konkurrenzmandat?

Als Konkurrenzmandat wird eine spezielle Form der Vermögensverwaltung, auf Basis von Wertpapieren, bezeichnet. Bei einem Konkurrenzmandat wird der Auftrag auf drei oder vier Vermögensverwalter unterschiedlicher Gesellschaften aufgeteilt. Der Erfolg dieser Vermögensanlage muss, mindestens einmal im Jahr, dem Kunden von den Verwaltern, in einer gemeinsamen Sitzung, dargelegt werden. Das Ziel dieser Form der Vermögensverwaltung ist, dass sich die, in Konkurrenz zueinander stehenden, Vermögensverwalter indirekt gegenseitig kontrollieren und so ein nahezu optimales Ergebnis für den Kunden erreicht wird.