Konditionen Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Komplexes Produkt Nächster Begriff: Konfidenzniveau
Welche Faktoren haben Einfluss auf die Konditionen bei der Kreditvergabe?
Der Ausdruck Kondition (lateinisch condicio = Beschaffenheit, Bedingung) bezeichnet im weitesten Sinne Bedingungen. Im Bankwesen sind Konditionen in allen Geschäftsbereichen vorzufinden. Konditionen und somit die Konditionspolitik umfasst den Spielraum, den Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages ausnutzen können, zum Beispiel bei der Preisgestaltung, bei Rabatten, Zahlungsbedingungen, Krediten, Lieferungsbedingungen, Kompensationsgeschäften und Anschlussgeschäften. Bei Wertpapieren beispielsweise, versteht man unter Konditionen bestimmte Merkmale des Papiers, wie den Zinssatz, den Ausgabekurs, die Laufzeit und Tilgung, u.s.w. (sog. Anleihebedingungen). Die Konditionspolitik ist Teil der Kontrahierungspolitik. Die Konditionen bei Darlehensbedingungen beinhalten Kriterien, wie zum Beispiel Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im Allgemeinen heißt das: Verankerung des Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, welche die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.