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Kommissionsgeschäft Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Kommissionär Nächster Begriff: Kommunalanleihen
Welche Bedeutung spielen Kommissionsgeschäfte?
Ein Kommissionsgeschäft ist ein Handelsgeschäft, bei dem ein Kommissionär (Unternehmer bzw. Kaufmann) in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (Rechnung des Auftraggebers) des Kommittenten, ein Geschäft abschließt. Geregelt sind Kommissionsgeschäfte in §§ 383–406 HGB. Rechtlich gesehen sind Kommissionsgeschäfte Geschäftsbesorgungsverträge ( § 675 BGB). Es werden echte von unechten Kommissionsgeschäften unterschieden. Ein echtes Kommissionsgeschäft ist, zum Beispiel, der Verkauf von Waren oder Wertpapieren eines Kommissionärs. Im Gegensatz dazu stellt ein kommissionsweise übernommenes Geschäft (Inkassogeschäft) ein unechtes Kommissionsgeschäft dar. Eine große wirtschaftliche Bedeutung hat das Kommissionsgeschäft sowohl im Effektengeschäft als auch im Außenhandel (Kommissionsgeschäft auf Waren).