Kommanditist Börsenlexikon Vorheriger Begriff: Knock Out Nächster Begriff: Kommissionär
In wie weit haftet ein Kommanditist in einer KG?
Der Kommanditist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung jedoch auf seine Einlagen beschränkt ist, im Gegensatz zum Komplementär. Der Kommanditist ist somit Teilhaber einer Kommanditgesellschaft. Er haftet, im Gegensatz zum Komplementär, nur begrenzt auf seine Einlage, wobei für die Haftungsbegrenzung die Eintragung in das Handelsregister maßgebend ist. Die Beteiligung des Kommanditisten sieht in der Regel so aus, dass der Gesellschaft finanzielle Einlagen zur Verfügung gestellt werden, ein persönlicher Arbeitseinsatz aber nicht erfolgt. Demnach ist der Kommanditist sowohl von der Geschäftsführung als auch von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Ihm steht lediglich ein Kontrollrecht zu. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftsvertrag jedoch getroffen werden.